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Begleitservice BF2/BF3/BF4

Bei nationalen und internationalen Spezial- und Schwertransporten ist eine Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO oder eine Ausnahmegenehmigung gem. § 46 Abs. 1 Nr. 5 vorgeschrieben. Mit der Organisation und Abwicklung aller behördlichen Auflagen, verbunden mit der Transportbegleitung, liefern wir Ihnen einen Rundumservice für Ihren Schwertransport. Die Absicherung erfolgt durch unsere eigenen Begleitfahrzeuge mit WVZ-Anlagen BF2, BF3 und BF4.

Unsere neuen Begleit-Fahrzeuge der Firma www.kustech.de für alle Bedingungen.

Wir begleiten Sie sicher!